
Geschäftsfelder in Ihrer Forstbetriebsgemeinschaft
Aus den Geschäftsfeldern Ihrer FBG ergibt sich ein Großteil Ihres Tagesgeschäftes. Sollten Sie hauptsächlich mit anderen Tätigkeiten zu tun haben, ist es sinnvoll, einen Teil davon zu delegieren, um das Hauptaugenmerk auf die Geschäftsfelder richten zu können.
Welche Geschäftsfelder schreibt das BWaldG für FBGen vor?
Forstbetriebsgemeinschaften sollen die Nachteile bei der Bewirtschaftung kleiner Waldflächen ausgleichen. Laut § 17 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) muss Ihre FBG mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe haben:
- Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben
- Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
- Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten, einschließlich des Forstschutzes
- Bau und Unterhaltung von Wegen
- Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für die genannten Maßnahmen
Aus diesen Aufgaben ergeben sich die möglichen Geschäftsfelder für Ihre Forstbetriebsgemeinschaft. Viele FBGen konzentrieren sich auf wenige der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, und ihre Geschäftsfelder sind entsprechend klar abgegrenzt. Oft werden aber noch weitere Aufgaben übernommen und angeboten, wie zum Beispiel:
- Beratung
- Koordination im betrieblichen Vollzug inkl. Selbstwerbung
- Gemeinsame Holzvermarktung
- Gemeinsamer Materialeinkauf
- Fördermittelbeantragung (zum Beispiel für Wegebau-Maßnahmen)
- Beförsterung
Informieren Sie sich auch über das aus den Geschäftsfeldern resultierende Tagesgeschäft in einem forstlichen Zusammenschluss.
Sie sollten regelmäßig prüfen, ob Ihre FBG bestimmte Aufgaben gemeinsam mit anderen Forstbetriebsgemeinschaften abwickeln kann. So lässt sich zum Beispiel die Holzvermarktung unter Umständen in einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung (FWV) oder in einer gemeinsamen GmbH besser durchführen.
Solche Überlegungen können Sie auch zu Einnahmemöglichkeiten anstellen, die nicht primär forstwirtschaftlich ausgerichtet sind. Generell empfiehlt es sich, über andere Rechtsformen nachzudenken und sich Expertenrat einzuholen, falls Sie andere Geschäftsfelder erschließen möchten.
Finden Sie hier alle Grundlagen-Themen für forstliche Zusammenschlüsse.
Details zu den Geschäftsfeldern in einem forstlichen Zusammenschluss
Wie intensiv müssen Sie die Geschäftsfelder bedienen?
Ihre FBG muss mindestens eine der in § 17 BWaldG beschriebenen Aufgaben erfüllen. Sollten Sie Ihre FBG gegründet haben, um die Erschließung des Waldgebietes mit Waldwegen voranzutreiben, ist es ratsam, sich nach der Fertigstellung der Erschließung auch noch anderen Aufgaben zuzuwenden. Diese Aufgabenfelder sollten Sie in die Vereinssatzung einfließen lassen. Unter Umständen droht andernfalls die Aberkennung Ihrer Forstbetriebsgemeinschaft.
Wie weitgehend Sie ein Geschäftsfeld letztendlich bedienen müssen, ist abhängig von den jeweiligen Landesgesetzen und der Beurteilung durch die jeweilige Fachbehörde – in der Regel die oberste Forstbehörde. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Forstbehörde.
Unabhängig von der Gesetzgebung sollten Sie auch die Impulse Ihrer Mitglieder in Ihrer Arbeit berücksichtigen. Wünschen sich mehrere Mitglieder zum Beispiel eine Beratungsleistung, dann empfiehlt es sich, gemeinsam zu prüfen, ob Sie dieses Geschäftsfeld zusätzlich bearbeiten können. Hören Sie sich auch bei den Vorständen anderer FBGen um und versuchen Sie weitere Einnahmequellen zu erschließen.
Wie Sie sich für das richtige Geschäftsfeld entscheiden
Wie oben erwähnt, konzentrieren sich viele Forstbetriebsgemeinschaften auf wenige Geschäftsfelder, die dafür aber umso intensiver gestaltet sind. Auch Sie sollten prüfen, welche Felder sinnvoll von Ihnen bearbeitet werden können.
Entscheidende Faktoren sind die Bedürfnisse Ihrer Mitglieder, die naturräumliche und betriebliche Ausstattung und die Leistungsfähigkeit Ihrer FBG. Abhängig von diesen Faktoren können so sinnvolle Geschäftsfelder entstehen, die auf den ersten Blick nicht typisch sind – zum Beispiel im Bereich erneuerbare Energien oder im Bereich Ausgleichsflächen.
Gehen Sie die Bearbeitung neuer Geschäftsfelder Schritt für Schritt an. Kümmern Sie sich gemeinschaftlich erst um eine qualifizierte Forsteinrichtung, dann um den Wegebau und die Waldpflege. Lassen Sie sich bei der Entscheidungsfindung über weitere Geschäftsfelder stets umfassend von Experten beraten.
Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Geschäftsfelder, statt in jedem Bereich mitspielen zu wollen.