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Gründung eines forstlichen Zusammenschlusses und erste Schritte

Mit der Gründung eines forstlichen Zusammenschlusses leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Wald- und Forstwirtschaft und damit auch für den Klimaschutz – vor allem im Hinblick auf die schrittweise Verringerung der subventionierten Betreuungsleistung für den Privatwald durch öffentliche Forstverwaltungen. In der Gemeinschaft können Sie optimale Waldpflege realisieren und ein wichtiges Sprachrohr gegenüber Politik und Verwaltung werden.

Und natürlich lassen sich die Flächen gemeinschaftlich deutlich besser und kosteneffizienter bewirtschaften. Besitzer kleiner Waldflächen sind einzeln oftmals gar nicht handlungsfähig. Auch Fördergelder werden meistens nur an forstliche Zusammenschlüsse vergeben. Informieren Sie sich hier über forstliche Förderung.

Wie läuft die Gründung eines forstlichen Zusammenschlusses ab und was müssen Sie beachten?

Wichtigste Voraussetzung für die Gründung Ihres forstlichen Zusammenschlusses ist eine ausreichend große und zusammenhängende Waldfläche. Setzen Sie sich mit den Waldeigentümern zusammen und überlegen Sie gemeinsam, welche Organisations- und Rechtsform für zum Beispiel Ihre FBG vorstellbar und umsetzbar ist.

Diskutieren Sie mit den potenziellen Mitgliedern über eine mögliche Satzung. Im Internet finden Sie einige Vorlagen, zum Teil mit umfangreichen Erklärungen. Holen Sie sich dazu aber unbedingt Hilfe und Beratung, etwa von Ihrer Forstbehörde und von benachbarten FBGen. Wenn Sie diese Vorarbeiten abgeschlossen haben, dann halten Sie eine Gründungsversammlung ab und beschließen Sie gemeinsam die Satzung. Als Nächstes beantragen Sie die Anerkennung durch die oberste Forstbehörde. Im Einzelfall unterscheiden sich die benötigten Dokumente für eine FBG-Gründung.

Sprechen Sie vor der Gründung mit Waldeigentümern, die für Ihre Forstbetriebsgemeinschaft in Frage kommen könnten.

Welche Rechtsformen von FBGen gibt es und welche Folgen ergeben sich daraus?

Forstbetriebsgemeinschaften sind laut BWaldG freiwillige Zusammenschlüsse von Waldbesitzern auf privatrechtlicher Grundlage. Für die Gründung Ihrer FBG kommen folgende Rechtsformen in Frage:

  • Eingetragener Verein (e.V.)
  • Wirtschaftlicher Verein (w.V.)
  • Eingetragene Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (e.G.)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Als wirtschaftlicher Verein haben Sie die Flexibilität, die Sie benötigen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. So können Sie zum Beispiel Gewinne erwirtschaften oder relativ unkompliziert eine weitere GmbH gründen. Gleichzeitig genießen Sie das Vereinsleben, das Sie mit den Mitgliedern Ihrer FBG verbindet.

Vor- und Nachteile der Rechtsformen lassen sich allerdings nicht pauschal benennen. Sie hängen auch mit der naturräumlichen Ausstattung (Baumarten et cetera), Ihren betriebswirtschaftlichen Zielen und dem Engagement und Anspruch Ihrer Mitglieder zusammen. Lassen Sie sich zu den Rechtsformen unbedingt von einem Experten beraten oder lassen Sie sich einen Ansprechpartner nennen. Ihre Forstbehörde hilft Ihnen weiter. Sie können sich dazu aber auch mit benachbarten forstlichen Zusammenschlüssen in Verbindung setzen.

Lassen Sie sich zu möglichen Rechtsformen für Ihre FBG vorab von einem Experten beraten.

Detailthemen zur Gründung einer FBG

Was Sie vor der Gründung einer FBG bedenken sollten.

Forstbetriebsgemeinschaften sind wichtig für die Forstbranche und für Waldeigentümer – allerdings nur, wenn sie auch aktiv betrieben und gelebt werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vorab darüber im Klaren sind, welche Herausforderungen Ihnen mit der Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft begegnen.

 

  • Als ehrenamtlicher Vorstand erwartet Sie viel Arbeit und wenig Ruhm und Ehre. Ihre Aufgaben sind mit einem zeitlichen Aufwand verbunden, der je nach Flächengröße und Mitgliederanzahl, den Geschäftsfeldern und Arbeitsprozessen in Ihrer FBG variiert und natürlich auch von Ihrer Position abhängt.
  • Als ehrenamtlicher Vorstand erhalten Sie in der Regel keinen Lohn, aber oft eine Aufwandsentschädigung und Vorteile bei der Steuerveranlagung. Natürlich können auch Sie Ihre Waldfläche durch die FBG besser bewirtschaften und Kontakte in die Forstbranche knüpfen.
  • Die Aufgabenfülle und das benötigte Wissen nehmen zu. Hatten früher vor allem die Bewirtschaftung und der gemeinsame Materialeinkauf Vorrang, sind mittlerweile auch forstliche Beratung, die Koordination von Selbstwerbung und die Suche nach weiteren Einnahmequellen wichtige Bestandteile vieler FBGen.
  • Der Anspruch, den Mitglieder an eine FBG stellen, ist gewachsen, während das Waldwissen – insbesondere bei neuen Waldeigentümern – nachgelassen hat.
  • Der Kommunikationsaufwand hat sich geändert. Die Digitalisierung und damit verbundene Kommunikationswege können den Aufwand verringern, gleichzeitig fragen die Mitglieder aber auch aktiv per E-Mail nach.
  • Die subventionierte Betreuung von Privatwald durch forstliche Verwaltungen nimmt ab. Die Holzindustrie konzentriert sich zusehends auf wenige Unternehmen. In diesem Umfeld haben es kleinere FBGen schwer, den Wald ihrer Mitglieder zu pflegen und die Produkte zu angemessenen Preisen zu vermarkten.
  • Ihre Forstbetriebsgemeinschaft benötigt möglichst schnell Mitglieder. Sie sollten deshalb schon vorher Akquise betreiben.
  • Prüfen Sie vorab, welche Möglichkeiten Sie haben, Fachpersonal einzustellen.

Diese Herausforderungen sollten Sie nicht abschrecken. Viele FBG-Verantwortliche haben großen Spaß an ihrer Arbeit und meistern den Alltag mit Bravour. Mit zunehmender Erfahrung werden auch Sie zum Experten.

Welche Dokumente Sie für die Anerkennung Ihrer FBG benötigen.

Im Einzelfall unterscheiden sich die benötigten Dokumente für eine FBG-Gründung. Die folgende Liste dient Ihnen aber als Orientierung:

 

  • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 18 BWaldG; § 22 BGB)
  • Einladung zur Gründungsversammlung
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung
  • Protokoll der Gründungsversammlung (inklusive Unterschriften der gewählten Vorsitzenden und des Schriftführers)
  • Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
  • Aktuelles Mitgliederverzeichnis (inklusive Angaben zu den Mitgliedsflächen; mindestens 7 Mitglieder als Grundbesitzer)
  • Beschlossene Satzung (§ 18 BWaldG)
  • Karte der an die FBG angeschlossenen Flächen
  • Bericht des Regionalforstamtes über Ziele und Erfolgsaussichten der FBG

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