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Warum forstliche Förderung Ihrer Forstbetriebsgemeinschaft hilft

Als FBG-Verantwortlicher haben Sie die Verantwortung für den Wald Ihrer Mitglieder. Durch forstliche Förderung können Sie dieser Aufgabe besser gerecht werden. Denn so können Sie die strukturellen Nachteile durch die Kleinflächigkeit und die Besitzzersplitterung besser ausgleichen und das Beste für Ihre Mitglieder und deren Wald herausholen. Bei allen forstlichen Fördermöglichkeiten sollten Sie stets aber auch marktwirtschaftliche Optionen prüfen.

Wer Ihren forstlichen Zusammenschluss fördert

Forstliche Förderung ist Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland eigene Förderbedingungen entwickelt hat. Die einzelnen Länder beziehen sich in der Regel auf die bundesweite Richtlinie der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Mehr Informationen dazu finden Sie unten.

Informieren Sie sich vorab über die spezifischen Förderbedingungen.

Welche Förderbedingungen erfüllt sein müssen

Die wichtigste Voraussetzung für forstliche Förderung ist, dass Ihre FBG nach § 18 Abschnitt 1 BWaldG als Forstbetriebsgemeinschaft anerkannt wurde. In der Regel geschieht dies durch die oberste Forstbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Weitere Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Mindestbetriebsgröße, sind abhängig von der jeweiligen Landesrichtlinie und vom Maßnahmenbereich.

Wie die Förderbedingungen im Einzelnen aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zudem kommt es regelmäßig zu Änderungen. Sie sollten sich also stets im Vorfeld informieren, wie die aktuellen Förderbedingungen in Ihrem Bundesland im Detail aussehen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Förderbedingungen identisch mit den Vorgaben aus dem Vorjahr sind. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Anruf im Forstamt, um erste Informationen zur forstlichen Förderung zu erhalten.

Beachten Sie bitte auch, dass jede Förderung eine Zweckbindungsfrist beinhaltet. Lassen Sie sich beispielsweise den Bau eines Weges fördern, muss dieser auch nach Ablauf der Bindungsfrist (in der Regel 12 Jahre) den Wegebau-Richtlinien und Förderbedingungen entsprechen.

Förderungen beziehen sich zumeist auf ein Haushaltsjahr, und die Anträge sind zu einem bestimmten Stichtag vollständig einzureichen. Lassen Sie sich in jedem Fall beraten und stellen Sie die Förderunterlagen mit einem forstlichen Berater zusammen.

Finden Sie auf dieser Seite alle Wachstums-Themen für forstliche Zusammenschlüsse.

 

Details zu forstlicher Förderung

Welche Bereiche werden laut GAK gefördert?

Laut GAK werden vier Bereiche forstlich gefördert:

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Erstaufforstung

Insbesondere die Förderung für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse kann für Sie interessant sein. Denn über diesen Bereich können Sie Ihre FBG professionalisieren, indem Sie gefördertes Fachpersonal anstellen. So bauen Sie intern Wissen auf und sind weniger abhängig von Marktbedingungen und Verfügbarkeiten. Schulungen und Weiterbildungen sowie die Pflege von Biotopen lassen sich unter Umständen durch ELER fördern.

 

Welche Bereiche werden durch den ELER gefördert?

Der ELER fördert wiederum gemäß den folgenden sechs Prioritäten:

  • Test von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
  • Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
  • Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  • Förderung der sozialen Eingliederung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der Armut in den ländlichen Gebieten

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